Woran muss ich als nächster Angehöriger in einem Todesfall denken?
Welche Behördengänge sind dringend? Wie organisiert man eine
Bestattung? Kirchlich oder weltlich?
Und kann man den Friedhof wählen? Hier finden Sie Antworten.
Behördliche erste Schritte
Nach dem Ableben eines nahestehenden Menschen gibt es viel zu tun.
Angehörige und Freunde müssen benachrichtigt und die Bestattung
organisiert werden. Zudem sind viele Behördengänge zu erledigen.
Gute Checklisten sowie Informationen zu den Bestattungsarten in der
Schweiz findet man auf www.ch.ch/de/todesfall.
Da sich die
Formalitäten von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, wendet
man sich am besten an die Wohnortgemeinde des Verstorbenen,
um mit dem zuständigen
Beamten des Zivilstands- oder Bestattungsamtes zu sprechen.
Bestattung organisieren
Beim Organisieren einer Bestattung kann folgende Reihenfolge
hilfreich sein:
- Vergewissern Sie sich, ob der/die Verstorbene in Sterbeverfügung oder Testament spezielle Wünsche festgehalten hat.
- Legen Sie Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) und Bestattungsort fest.
- Suchen Sie Zivilstands- und Bestattungsamt auf und nehmen Sie die nötigen Unterlagen mit.
- Bestimmen Sie, wen Sie allenfalls zum Traueressen einladen und organisieren Sie es.
- Bestellen Sie beim Floristen Blumen für Abdankungshalle, Kirche sowie evtl. Restaurant.
Wahl zwischen kirchlicher und weltlicher Bestattung
Sie haben die Wahl zwischen kirchlicher und
weltlicher Bestattung.
- Kirchlich: Wenn Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden, ist das oft mit einem Gottesdienst, einer kurzen Andacht oder einer anderen Bestattungszeremonie verbunden. Vereinbaren Sie mit dem Pfarramt den Zeitpunkt.
- Weltlich: Falls Verstorbene keiner Religionsgemeinschaft angehörten, entscheiden Sie sich vielleicht für eine weltliche Trauerfeier. Diese kann von einem Familienmitglied oder dem Redner einer Weltanschauungsgemeinschaft geleitet werden. Stellen Sie sicher, dass der/die Verstorbene diesbezüglich keine Wünsche geäussert hat (z. B. Testament, Sterbeverfügung) und nehmen Sie auf konfessionelle Gepflogenheiten des Verstorbenen Rücksicht.
Wahl des Friedhofs
Den Friedhof kann man frei wählen. Einen gesetzlichen Anspruch auf
ein Grab hat man aber nur in der Gemeinde, in der man vor dem Tod
gemeldet war.
Ein Friedhof hat keine Verpflichtung, Auswärtige zu
bestatten. Erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung des
gewählten Bestattungsortes und holen Sie allenfalls eine
Bewilligung ein.
Falls die verstorbene Person Wünsche geäussert
hat, sollten diese berücksichtigt werden. Sonst empfiehlt sich
ein Bestattungsort,
zu dem die Hinterbliebenen eine Beziehung haben.
Trauerinserate & Trauerzirkulare
Trauerinserate und Trauerzirkulare sind kein Muss. Sie dienen dazu,
Verwandte, Freunde usw. über den Todesfall zu informieren. Wenn sie
vor der Bestattung geschaltet resp. zugeschickt werden, versteht
man sie automatisch als Einladung zur Bestattung.
Dafür braucht
man folgende Angaben:
- Vorname, Name (auch Mädchenname) sowie evtl. Foto der/des Verstorbenen;
- Geburts- und Sterbedatum oder Alter sowie Sterbeort;
- Information über das Ableben (z. B. Unerwartet verstarb … oder: Nach langer Krankheit …);
- Evtl. kurzes Gedicht oder Zitat ;
- Aufzählung der Leidtragenden (z. B. Ehegatte, Kinder und deren Familien);
- Ort und Zeit der Bestattung mit genauer Adresse.
Eindrucksvolles letztes Trauerritual
Die Bestattung ist ein starkes emotionales Ereignis. Deshalb
sollte man sie würdevoll, aber auch schön inszenieren, mit
eindrucksvollen Details.
Dazu gehören z. B. Blumen, ein
vorgetragener Lebenslauf des Verstorbenen, stimmungsvolle
Musik (Orgel, Lieblingsstücke des Verstorbenen ab CD,
Sänger, Chor usw.), Gedichte resp. Bibeltexte.
Es gibt
aber auch den Brauch, eine mit Sand gefüllte Schale
aufzustellen und lange dünne Kerzen daneben. Ein
Familienmitglied entzündet während der Abdankung
die erste Kerze und steckt sie in den Sand, dann folgen
alle, die mögen, diesem Beispiel,
sodass am Schluss ein Meer von Lichtern zu sehen ist.
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